Anhängervermietung Wrobel

Plettenberg
 

Ihr Anhängervermieter in Plettenberg




 

 Herzlich Willkommen bei 

Anhängervermietung Wrobel

  in Plettenberg. 






Unser guter Ruf baut auf ehrlichen, verlässlichen und hoch qualifizierten Service. 




 


 



PKW-Anhänger Hochlader, Zulässige Gesamtmasse 1500 kg
Ladefläche: L. 3,06 m x B. 1,52 m x H. 1,70 m, Ladekante 56 cm. 
Mit einer Zuladung von 1100 kg und einer 100 km/h Zulassung.


 

Preise :
30,00 € / bis 6 Std.
35,00 € / 1 Tag
65,00 € / 2 Tage
80,00 € / 3 Tage
140,00 € / 7 Tage
190,00 € / 10 Tage
250,00 € / 14 Tage
330,00 € / 21 Tage
400,00 € / 28 Tage


Mietbedingungen:

1.Der Vermieter übergibt den Anhänger in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand.
2.Der Anhänger ist Haftpflicht Versichert.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden Verletzungen.
3.Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Anhängers bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten. Der Anhänger muss sauber und ordnungsgemäß abgeliefert werden.
4.Eventuelle Schäden/Reinigungskosten, die während des Mietzeitraums verursacht werden, müssen vom Mieter übernommen werden. Wird der Mietgegenstand ungereinigt, oder verschmutzt zurückgegeben, wird dem Mieter je nach Aufwand die Reinigung des Mietgegenstandes in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 25,00€.
5.Der Mietpreis ist bei Abholung des Anhängers fällig.
6.Der Mieter erhält eine Kopie des KFZ-  Scheins.
7.Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Gespann sein.
8.Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Transportgut die bei Transport und Verladung entstehen.
9.Entstandene Schäden/Verunreinigung müssen spätestens bei Rückgabe gemeldet werden.                                        10.Kostenlose Stornierung bis 24 Std. vor Mietbeginn. Bei kurzfristiger Absage sind 50% der Mietkosten fällig.                                  11.Fahrten ins Ausland nur nach vorheriger Anmeldung möglich und einer Kaution von 300,00€.

Zur erfolgreichen Anmietung eines Anhängers sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 

Bringen Sie einen gültigen Führerschein mit. 

Wir benötigen den Fahrzeugschein des Fahrzeuges. (Wichtig: Das Auto benötigt ein deutsches Kennzeichen)











PKW-Anhänger für Motorrad- Transport

Ladefläche: L.2,50m x B.1,28m x H. 1,60m, Ladekante 53 cm.

Zulässige Gesamtmasse 750 Kg.


  • IMG_20210614_202312
  • IMG_20210605_103724_1
  • IMG_20210605_104125
  • IMG_20210605_104131
  • IMG_20210605_104622
  • IMG_20210614_202325
  • 1643659922186
  • 1643659922204

Länge: 2,50m 

Breite: 1,28m 

Höche:1,60m 

Mit einer Zuladung von 550 kg und einer 100 km/h Zulassung.

Mit einer Auffahrrampe und einer Vorderradführung (Wippe) für Motorrad Transporte.




Preise :

25,00 € / bis 6 Std.

30,00 € / 1 Tag

55,00 € / 2 Tage

75,00 € / 3 Tage

130,00 € / 7 Tage

170,00 € / 10 Tage

220,00 € / 14 Tage

280,00 € / 21 Tage

310,00 € / 28 Tage


Mietbedingungen:

1.Der Vermieter übergibt den Anhänger in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand.                                              

2.Der Anhänger ist Haftpflicht Versichert. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden Verletzungen.      

3.Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Anhängers bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten. Der Anhänger muss sauber und ordnungsgemäß abgeliefert werden.

4.Eventuelle Schäden/Reinigungskosten, die während des Mietzeitraums verursacht werden, müssen vom Mieter übernommen werden. Wird der Mietgegenstand ungereinigt, oder verschmutzt zurückgegeben, wird dem Mieter je nach Aufwand die Reinigung des Mietgegenstandes in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 25,00€.

5.Der Mietpreis ist bei Abholung des Anhängers fällig.

6.Der Mieter erhält eine Kopie des KFZ-  Scheins.

7.Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Gespann sein.

8.Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Transportgut die bei Transport und Verladung entstehen.

9.Entstandene Schäden/Verunreinigung müssen spätestens bei Rückgabe gemeldet werden.

10.Kostenlose Stornierung bis 24 Std. vor Mietbeginn. Bei kurzfristiger Absage sind 50% der Mietkosten fällig.                                  

11.Fahrten ins Ausland nur nach vorheriger Anmeldung möglich und einer Kaution von 300,00€.

Zur erfolgreichen Anmietung eines Anhängers sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 

Bringen Sie einen gültigen Führerschein mit. 

Wir benötigen einen gültigen Personalausweis mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. 

Wir benötigen den Fahrzeugschein des Fahrzeuges. (Wichtig: Das Auto benötigt ein deutsches Kennzeichen)



PKW-Anhänger 

Ladefläche: L. 2,50m x B. 1,28m x H. 1,60m, Ladekante 53 cm.

Zulässige Gesamtmasse 750 Kg.


Mit einer Zuladung von 550 kg und einer 100 km/h Zulassung.

Mit einer Auffahrrampe und einer Vorderradführung (Wippe) für Motorrad Transporte.


Preise :
25,00 € / bis 6 Std.
30,00 € / 1 Tag
55,00 € / 2 Tage
75,00 € / 3 Tage
130,00 € / 7 Tage
170,00 € / 10 Tage
220,00 € / 14 Tage
280,00 € / 21 Tage
310,00 € / 28 Tage


Mietbedingungen:
1.Der Vermieter übergibt den Anhänger in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand.
2.Der Anhänger ist Haftpflicht Versichert.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden Verletzungen.
3.Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Anhängers bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten. Der Anhänger muss sauber und ordnungsgemäß abgeliefert werden.
4.Eventuelle Schäden/Reinigungskosten, die während des Mietzeitraums verursacht werden, müssen vom Mieter übernommen werden. Wird der Mietgegenstand ungereinigt, oder verschmutzt zurückgegeben, wird dem Mieter je nach Aufwand die Reinigung des Mietgegenstandes in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 25,00€.
5.Der Mietpreis ist bei Abholung des Anhängers fällig.
6.Der Mieter erhält eine Kopie des KFZ-  Scheins.
7.Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Gespann sein.
8.Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Transportgut die bei Transport und Verladung entstehen.
9.Entstandene Schäden/Verunreinigung müssen spätestens bei Rückgabe gemeldet werden.
10.Kostenlose Stornierung bis 24 Std. vor Mietbeginn. Bei kurzfristiger Absage sind 50% der Mietkosten fällig.
11.Fahrten ins Ausland nur nach vorheriger Anmeldung möglich und einer Kaution von 300,00€.


Wir benötigen einen gültigen Personalausweis mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.

)






PKW-Anhänger mit Ökoschräge
Ladefläche: L. 2,50m x B. 1,28m x H. 1,60m, Ladekante 53 cm.
Zulässige Gesamtmasse 750 Kg.


1000088519-cmid_nrv7q-u2305e
1000088519-cmid_nrv7q-u2305e
IMG_20210605_104131_1
IMG_20210605_104131_1
IMG_20210605_103851
IMG_20210605_103851



Ladefläche :
Länge: 2,50 m x Breite: 1,28 m
Mit einer Zuladung von 550 kg,   
Zulässige Gesamtmasse 750 Kg.

100 km/h Zulassung.










Preise :
25,00 € / bis 6 Std.
30,00 € / 1 Tag
55,00 € / 2 Tage
75,00 € / 3 Tage
130,00 € / 7 Tage
170,00 € / 10 Tage
220,00 € / 14 Tage
280,00 € / 21 Tage
310,00 € / 28 Tage


Mietbedingungen:
1.Der Vermieter übergibt den Anhänger in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand.
2.Der Anhänger ist Haftpflicht Versichert.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden Verletzungen.
3.Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Anhängers bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten. Der Anhänger muss sauber und ordnungsgemäß abgeliefert werden.
4.Eventuelle Schäden/Reinigungskosten, die während des Mietzeitraums verursacht werden, müssen vom Mieter übernommen werden. Wird der Mietgegenstand ungereinigt, oder verschmutzt zurückgegeben, wird dem Mieter je nach Aufwand die Reinigung des Mietgegenstandes in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 25,00€.
5.Der Mietpreis ist bei Abholung des Anhängers in Bar fällig.
6.Der Mieter erhält eine Kopie des KFZ- Scheins.
7.Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Gespann sein.
8.Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Transportgut die bei Transport und Verladung entstehen.
9.Entstandene Schäden/Verunreinigung müssen spätestens bei Rückgabe gemeldet werden.                                               
10.Kostenlose Stornierung bis 24 Std. vor Mietbeginn. Bei kurzfristiger Absage sind 50% der Mietkosten fällig.                                   11.Fahrten ins Ausland nur nach vorheriger Anmeldung möglich und einer Kaution von 300,00€.

Zur erfolgreichen Anmietung eines Anhängers sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Bringen Sie einen gültigen Führerschein mit.

Wir benötigen den Fahrzeugschein des Fahrzeuges. (Wichtig: Das Auto benötigt ein deutsches Kennzeichen)






Dachbox Farad N7 MERLIN 680L

Große Dachbox 2,10m x 1,00m x 0,42 m,

Schwarz Hochglanz

680 Liter und verschließbar.
Zuladung 75,00 kg.

Inkl. Montagehilfe und Einweisung.

Öffnung: Beidseitig zu öffnen
Eigengewicht: 21 kg
Max. Breite der Dachträgerstange: 80 mm

Dachbox zu Vermietung.

Preise:
45,00 € / 1 Woche
80,00 € / 2 Wochen
120,00 € / 3 Wochen
150,00 € / 4 Wochen

Kaution: 50,00 €



Fahrradträger 4-fach EUFAB

Fahrradträger für AHK EUFAB für 4 Fahrräder oder 2 E-Bikes + 2 Fahrräder max. Zuladung von 60 kg.


3 Tage /20,00 €

1. Woche 40,00 €

2. Wochen 75,00 €

3. Wochen 120,00 €

4. Wochen 160,00 €

Kaution: 50,00 €

Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG: Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Die Miete und Kautionist bei Abholung sofort in bar zu zahlen
1. Zahlungsverzug
1.1. Ist der Mieter mit der Zahlung eines fälligen Betrags trotz schriftlicher Mahnung länger als 14 Kalendertage im Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, den Anhänger auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu dem Anhänger zu ermöglichen hat, abzuholen und darüber anderweitig zu verfügen, ohne diesen vorliegenden Vertrag fristlos kündigen zu müssen.
1.2. Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben bestehen, soweit sie nicht durch die Abholung gegenstandslos geworden sind; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er nach Abzug der Kosten, die durch die Rückholung und weiteren Verfügung entstanden sind, durch anderweitige Verwendung des Anhängers innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer, insbesondere durch Neuvermietung, erworben hat oder zu erwerben böswillig unterlässt.
1.3. Die sonstigen Rechte des Vermieters im Falle des Zahlungsverzuges des Mieters bleiben unberührt.
2. Beschaffenheit des Anhängers und Mängelanzeige:
2.1. Der Vermieter hat den Anhänger in betriebsfähigem und vertragsgemäßem und sauberem Zustand zur Verfügung zu stellen.
Wird der Mietgegenstand ungereinigt, oder verschmutzt zurückgegeben, wird dem Mieter je nach Aufwand die Reinigung des Mietgegenstandes in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 25,00€.
2.2. Alle verursachten Mängel müssen unverzüglich gerügt werden.                          2.3. Zeigt sich bei der Inbetriebnahme oder während der Mietzeit des Anhängers ein Mangel, so muss der Mieter unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels dem Vermieter hiervon Anzeige machen. Mängelanzeigen sind schriftlich, per E-Mail oder WhatsApp zu erstatten.
2.4. Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Anhängers bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten. Der Anhänger muss sauber und ordnungsgemäß abgeliefert werden.
3. Besondere Pflichten des Mieters:
3.1. Der Mieter ist verpflichtet, den gemieteten Anhänger nur bestimmungsgemäß einzusetzen und vor Überbeanspruchung zu schützen, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten und nur geeignete Personen einzusetzen.
3.2. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für die Reparaturen zu tragen, die aufgrund seines Verschuldens zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft des Anhängers während der Mietzeit notwendig werden. Dies gilt einschließlich Ersatzteile. Die Kosten für Reparaturen infolge normaler Abnutzung gehen zu Lasten des Vermieters.
Sämtliche Reparaturen, auch die vom Mieter zu tragenden, führt der Vermieter durch.
3.3. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters, Veränderungen des Mietgegenstands, insbesondere An- und Einbauten, vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die vom Vermieter angebracht wurden, zu entfernen.
3.4. Der Mieter darf einem Dritten keine Rechte an dem Anhänger einräumen (z.B. Miete, Leihe) noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten.
5.5. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Anhänger geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon schriftlich zu benachrichtigen.
6.6. Bei Verbringung des Mietgegenstandes ins Ausland hat der Mieter sicherzustellen, dass die Rechte des Vermieters unter diesem Vertrag auch nach der ausländischen Rechtsordnung entsprechend gelten und in einer Form durchgesetzt werden können, die den Rechten des Vermieters gem. dieses Vertrages entspricht. Der Vermieter verpflichtet sich, alle hierfür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Erklärungen abzugeben.
4.Haftung,GefahrVerteilung und Versicherung
4.1.Der vermietete Anhänger ist haftpflichtversichert, der Vermieter haftet nicht für Schäden am Transportgut die bei Transport und Verladung entstehen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Verletzungen.
4.2. Tritt ein Schadensfall während der Mietzeit ein, so hat der Mieter dem Vermieter hiervon unverzüglich Kenntnis zu geben, unter Angabe des Zeitpunkts und der Ursache des Schadensfalls sowie des Ausmaßes der Beschädigung. Ferner hat der Mieter bei einem Unfall stets die Polizei hinzuzuziehen.
4.3. Im Falle eines eintretenden Totalverlusts, für den der Mieter das Risiko trägt, hat dieser eine Barentschädigung in Höhe des Zeitwerts für den in Verlust geratenen Anhänger zu leisten. Einigen sich die Parteien nicht über die Höhe des Zeitwerts zum Zeitpunkt des Verlusts, ist dieser durch einen Sachverständigen festzulegen die Kosten für den Gutachter sind vom Mieter zu tragen. Der Vermieter hat bis zum Eingang der Barentschädigung Anspruch auf Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 274 BGB. Ist kein Totalschaden eingetreten, so hat der Mieter die Instandsetzungskosten zu tragen. Zum Schaden oder Totalausfall gehören insbesondere auch der Mietausfall ohne die Notwendigkeit des Nachweises der anderweitigen Vermietmöglichkeit.
4.4. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter bei Haftpflichtansprüchen Dritter, die aus der Zeit herrühren, in der der Mieter oder in seinem Auftrag Dritte den Anhänger in seiner / ihrer Verfügungsgewalt hatten, freizustellen.
4.5. Im Übrigen gelten für die Schadensersatzhaftung der Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund, die gesetzlichen Vorschriften.
5. Kündigung: Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von der oben vereinbarten Mietzeitraumregelung unberührt.
6. Schlussbestimmung:
6.1. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der in diesem Vertrag festgelegten Bestimmungen haben schriftlich zu erfolgen, einschließlich der Änderungen der vorliegenden Schriftlichkeitsklausel.
6.2. Soweit in dem vorliegenden Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gilt das Gesetz.
6.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt.
6.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
6.5. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Wir freuen uns auf Sie.
Tel.: 0152-24440219